Die zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen werden von der Firma Connect41 SA mit Sitz in der Rue des Planchettes 1a, 2900 Porrentruy (Schweiz) angeboten. Unter Käufer verstehen wir jede Person, die eine Bestellung aufgibt oder direkt Produkte und Dienstleistungen von unserem Unternehmen kauft.
1) Zweck
Die vorliegenden Bestimmungen legen die allgemeinen Bedingungen fest, die von der Firma Connect41 SA für die auf der Website www.connect41.ch zum Verkauf angebotenen Produkte festgelegt wurden. Die Firma Connect41 SA wird im Folgenden als “Connect41” oder “der Verkäufer” bezeichnet. Jede an Connect41 gerichtete Bestellung setzt als wesentliche und entscheidende Bedingung die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer voraus.


2) Änderung der allgemeinen Verkaufsbedingungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Verkaufs in Kraft sind.


3) Preise und Eigenschaften
Die Preise der Produkte werden online oder per Kostenvoranschlag je nach den vom Kunden gewünschten Mengen und Personalisierungsmöglichkeiten festgelegt. Sofern nicht anders angegeben, gilt der Kostenvoranschlag mit der Bestätigung der Bestellung und der Zahlung als angenommen. Sobald die Zahlung erfolgt ist, gelten die Verkaufsbedingungen als vom Käufer akzeptiert. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben und enthalten alle Steuern und Lieferkosten. Der Verkaufspreis der Produkte ist derjenige, der am Tag des Verkaufs oder der Bestellung gültig ist. Die Lieferkosten werden nach dem Gewicht des Pakets und den Tarifen des vom Käufer bei der Bestellung gewählten Spediteurs für einen einfachen, verfolgten oder eingeschriebenen Versand berechnet.


4) Bestellungen
Die Vertragsprodukte sind direkt zum Kauf oder auf Bestellung erhältlich. Jede Bestellung wird als vollständig angesehen, sobald der Verkäufer die vollständige Zahlung der Bestellung geleistet hat. Jede Bestellung des Käufers ist verbindlich und endgültig. Eine Bestätigung über die Berücksichtigung der Bestellung wird dann per E-Mail an den Käufer gerichtet. Ungeachtet eines schriftlichen Nachweises oder eines Nachweises, der auf einem
anderen dauerhaften Datenträger, zu dem der Käufer Zugang hat, aufbewahrt wird, wird vereinbart, dass die in den EDV-Systemen von Connect41 geführten Register den Nachweis für die Mitteilungen, den Inhalt der Bestellungen und alle Transaktionen zwischen den Parteien darstellen. Jede teilweise oder vollständige Stornierung eines Auftrags durch den Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Connect41 wird unabhängig vom Grund der
Stornierung in voller Höhe in Rechnung gestellt.

5) Verfügbarkeit der Bestände
Die Produkte werden innerhalb der Grenzen der verfügbaren Bestände geliefert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Produkts wird Connect41 den Käufer unverzüglich informieren und ihm ein qualitativ und preislich gleichwertiges Produkt oder andernfalls eine Gutschrift für eine zukünftige Bestellung anbieten. Sollte der Käufer nicht einverstanden sein, wird der Verkäufer die gezahlten Beträge innerhalb von sieben Werktagen zurückerstatten. Abgesehen von der Erstattung des Preises für das nicht verfügbare Produkt ist der Verkäufer nicht zu einer Rücktrittsentschädigung verpflichtet.

6) Zahlung
1) Direkter Kauf
Die auf unserer Website bestellten Produkte sind zum Zeitpunkt der Bestellung zu bezahlen.
2) Bestellung von mehr als 5 Artikeln
Bei einer Bestellung von mehr als 5 Artikeln ist eine Anzahlung von 50% zu leisten, der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Bestellung gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als abgeschlossen.
3) Allgemeines zur Zahlung
Die Zahlung kann auf elektronischem Wege über die vorgeschlagenen Zahlungsarten erfolgen. Connect41 SA behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Käufers abzulehnen, mit dem es einen aktuellen oder früheren Streitfall gibt.
Jede Anfechtung der Rechnungsstellung muss innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung durch den Käufer schriftlich formuliert werden, da sie sonst unzulässig ist.

7) Zahlungsverzug
Die Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung zum Fälligkeitsdatum hat die sofortige Zahlung aller vom Käufer geschuldeten und noch nicht fälligen Beträge zur Folge. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in Höhe von 10 % pro Jahr fällig. Der Käufer hat alle Kosten zu erstatten, die durch die streitige Eintreibung der fälligen Beträge entstehen.


8) Lieferung
Die Lieferung erfolgt gemäß der Bestellung entweder durch direkte Übergabe des Produkts an den Käufer oder durch Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer in den Räumlichkeiten des Verkäufers. In letzterem Fall gehen die Lieferkosten zu Lasten des Käufers. Wir verpflichten uns, die Ware innerhalb von höchstens 45 Tagen ab dem Datum der vollständigen Bestellung zu liefern. Der Versand der Waren im Auftrag des Käufers erfolgt mit dem von Connect41 als am besten geeignet erachteten Transportmittel, ohne dass Connect41 dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das gewählte Transportmittel wird dem Käufer mitgeteilt.

9) Eigentumsvorbehalt und Risikoklausel
Das Eigentum an den Waren geht nach vollständiger Bezahlung des Preises und des Zubehörs auf den Käufer über. In diesem Fall gehen die Risiken ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Spediteur oder der Abholung durch den Verkäufer auf den Käufer über. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts der verkauften Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen und nicht bezahlt wurden, hat Connect41 das Recht, vom Käufer oder seinem Versicherer die gezahlte Versicherungsentschädigung zu verlangen.

10) Bürgschaft
Dem Käufer wird eine Garantie für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Lieferung der Produkte gewährt. Diese Garantie deckt nur technische Defekte der Produkte ab. In keinem Fall deckt sie  Bruch, Verlust, Verschlechterung der Produkte oder deren normale Abnutzung. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers im Rahmen dieser Garantie ist nach seiner Wahl der kostenlose Ersatz oder die Reparatur des Produkts oder des Elements, das
von seinen Diensten als fehlerhaft erkannt wurde, es sei denn, diese Art der Entschädigung erweist sich als unmöglich oder unverhältnismäßig. Um in den Genuss der Garantie zu kommen, muss jedes Produkt zunächst dem Kundendienst des Verkäufers vorgelegt werden, dessen Zustimmung für jeden Ersatz unerlässlich ist. Die eventuellen Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers, der keinen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn die Ware aufgrund der Anwendung der Garantie unbrauchbar wird.


11) Haftungsbeschränkung und höhere Gewalt
Der Höchstbetrag der von Connect41 zu leistenden Entschädigung übersteigt nicht den Gesamtbetrag (ohne Steuern), der dem Käufer für die Bestellung, die den Schaden verursacht hat, in Rechnung gestellt wurde, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Die vollständige oder teilweise Unmöglichkeit, unsere Produkte zu nutzen, insbesondere aufgrund eines Kompatibilitätsproblems oder eines Problems beim Internetzugang, kann nicht zu einer Entschädigung oder Erstattung führen oder unsere Verantwortung in Frage stellen. Connect41 oder der Käufer können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer der in den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall von höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt werden Ereignisse klimatischer, bakteriologischer, militärischer,
politischer, computergestützter oder pandemischer Art verstanden, wie Tornados, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, die Ausbreitung einer bakteriellen Infektion, der Einsatz von Waffen jeglicher Art durch einen Staat oder eine terroristische Gruppe, die die Kontinuität der Handelsbeziehungen stören, landesweite soziale Unruhen, die Entscheidung einer Regierung, den Einsatz von Waffen jeglicher Art zu beenden, oder die Entscheidung einer Regierung, den Einsatz von Waffen jeglicher Art auszusetzen. Beschluss einer Regierung, eine See-, Luft- und/oder Landblockade zu verhängen. Die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt berufen will, muss die andere
Vertragspartei per Einschreiben benachrichtigen, die Auswirkungen des Ereignisses auf ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, erläutern und den Nachweis für das Vorliegen höherer Gewalt erbringen, insbesondere durch Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung dieses
Auftrags fortzusetzen.
Wird das Ereignis, das der höheren Gewalt zugrunde liegt, endgültig, wird der Vertrag von Rechts wegen beendet. Eine Entschädigung kann dann von keiner der Parteien gefordert werden. Wenn für die Ausführung des vorliegenden Vertrags Kosten entstanden sind, bleiben diese von der anderen Partei geschuldet.

12) Geistiges Eigentum
Connect41 behält sich alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Marke Connect41®, Produkte, Fotos, Dokumentationen und Techniken vor, die nicht ohne vorherige Genehmigung weitergegeben oder verwendet werden dürfen:
Jegliche Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum von Connect41, gleich welcher Art und in welcher Form, ist verboten.

13) Auflösungsklausel
Wenn der Kýufer nicht innerhalb von 21 Arbeitstagen nach Fýlligkeit der Zahlung die restlichen geschuldeten Betrýge bezahlt hat, wird der Verkauf von Rechts wegen annulliert und kann zu einer Schadensersatzforderung zugunsten von Connect41 fýhren, die ýber die vollstýndige Zahlung hinausgeht.


14) Persönliche Daten
Wenn der Käufer eine Bestellung aufgibt, werden mehrere persönliche Daten von Connect41 verarbeitet und gespeichert: Name, Vorname, Firmenname, Handelsregisternummer, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechnung, Kostenvoranschlag. Die persönlichen Daten, die Connect41 vom Käufer mitgeteilt werden, dienen dazu, die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge, die Verwaltung der Geschäftsbeziehungen,
die Verbesserung der Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die Erstellung von Handelsstatistiken zu gewährleisten und/oder dem Käufer zu ermöglichen, von den Angeboten der Firma Connect41 zu profitieren.
Der Käufer erklärt sich mit der Verwendung seiner Daten durch die oben genannten Empfänger einverstanden. 
Der Käufer hat das Recht, auf die ihn betreffenden persönlichen Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen und sich ihnen zu widersetzen, indem er sich schriftlich an den Hauptsitz von Connect41 SA wendet. Die Firma Connect41 SA bewahrt die Rechnungen, Kostenvoranschläge und Lieferscheine der Käufer für einen Zeitraum von zehn Jahren auf. Die Informationen zu den Bestellungen des Käufers (z.B. Name, Vorname, Adresse) können an Unternehmen weitergegeben werden, die mit der ordnungsgemäßen Ausführung der Bestellungen befasst sind, wie z.B. Unternehmen, die sich mit der Logistik, der Kodierung oder dem Versand Ihrer Bestellungen befassen. Bei der Aufgabe einer Bestellung kann der Käufer aufgefordert werden, seine Telefonnummer anzugeben. Connect41 SA verkauft Ihre Nummer nicht für die Telefonakquise weiter. Connect41 verwendet Ihre Telefonnummer nur, um die ordnungsgemäße Ausführung Ihrer Bestellung zu gewährleisten oder um Ihnen neue Angebote oder Dienstleistungen vorzuschlagen.

15) Anwendbares Recht
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verkäufe und Dienstleistungen, die sie regeln, unterliegen dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten bezüglich der Anwendung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung und der von Connect41 abgeschlossenen Verträge und Verkäufe werden ausschließlich vor dem Gericht von Porrentruy im Schweizer Jura verhandelt.

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